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Ja, ich möchte Mitglied der Freien Demokratischen Partei werden und damit meinen persönlichen Beitrag für eine starke bürgerliche Kraft in Sachsen und Deutschland leisten.

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Satzung der FDP Sachsen


Hinweise zur Beitragszahlung (Auszug Beitragsordnung)

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von dem Mitglied im Wege der Selbsteinschätzung gegenüber dem Schatzmeister der zuständigen Gliederung erklärt.

Als Richtwert für die Selbsteinschätzung eines monatlichen Mindestbeitrages sind 0,5% der monatlichen Bruttoeinkünfte zu Grunde zu legen. Die im Wege der Selbsteinschätzung festgelegte Beitragshöhe bleibt für das Mitglied verbindlich und dient zur Feststellung von etwaigen Beitragsrückständen, so lange das Mitglied nicht gegenüber dem Schatzmeister auf Grund einer neuen Selbsteinschätzung eine andere Beitragshöhe mitteilt. Eine rückwirkende Senkung des Mitgliedsbeitrages ist unzulässig.

 


Nach folgender EURO-Einkommensstaffel sind monatlich mindestens zu entrichten:

  • Gruppe A: in Ausbildung* = 5,00 EURO Mindestbeitrag monatlich
  • Gruppe B: bis 2.400 EURO = 10.00 EURO Mindestbeitrag monatlich
  • Gruppe C: 2.401 bis 3.600 EURO = 12,00 EURO Mindestbeitrag monatlich
  • Gruppe D: 3.601 bis 4.800 EURO = 18,00 EURO Mindestbeitrag monatlich
  • Gruppe E: über 4.800 EURO = 24.00 EURO

 

 


*Stufe A umfasst bei entsprechendem Nachweis Schülerinnen und Schüler, Studierende und in einer Berufsausbildung befindliche Personen, sowie Freiwilligendienstleistende höchstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. 

In eigenen Beitragsordnungen dürfen beitragserhebende Gliederungen 
– für die Stufe B höhere Mindestbeiträge bis zur Höhe der Stufe D, jedoch 
– keine von der Beitragsstaffel nach unten abweichenden Mindestbeiträge festlegen

Hinweise zum Datenschutz

Hinweis nach § 4 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Die FDP verarbeitet die in diesem Aufnahmeantrag enthaltenen personenbezogenen Angaben ausschließlich zu mitgliedschaftlichen bzw. parteiinternen Zwecken unter Beachtung des Erlaubnisrahmens des § 28 Abs. 6 und 9 BDSG.